Heiraten in der Dominikanischen Republik

Um eine/n dominikanische/n Frau / Mann in der Dominikanischen Republik heiraten zu können, muss man einige Voraussetzungen erfüllen, die ich hier versuche niederzuschreiben. So wie ich es selbst im Ausgust / September 2003 erlebt habe.

Der äeutsche Partner braucht zuerst einmal ein Ehefähigkeitszeugnis. Dazu benötigt er vom dominikanischen Partner eine Geburtsurkunde (Acta de Nacimiento in Extensa) mit Übersetzung, eine „Ledigkeitsbescheinigung“ (Decleracion Jurada hecha)  mit Übersetzung, eine Kopie des Passes sowie eine Aufenthaltsbescheinigung (Certificacion) mit Übersetzung. Der äeutsche Partner braucht für äas Ehefähigkeitszeugnis eine beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, eine Geburtsurkunde (am besten international, wird dann eh noch benötigt) sowie einen Reisepass.

Dann benötigt man eine Verpflichtserklärung (Einladung). Um diese zu erhalten, braucht man eine Wohnraumbescheinigung (kein Mietvertrag) mit Bestätigung der Rückseite des Einwohnermeldeamtes, eine aktuelle Arbeitsbescheinigung über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis, eine Kopie des Lohnzettels bzw. Bescheinigung des Steuerberaters über äas monatliche Einkommen und seinen Pass bzw. Personalausweis.

Des weiteren braucht man eine Internationale Geburtsurkunde und natürlich wie schon oben beschrieben, einen gültigen Reisepass.

  
Wenn man alle Papiere hat, ist es möglich in der dominikanischen Republik zu heiraten. Nach Erstellung des Aufgebotes kann man schon am nächsten Tag heiraten. Von Vorteil wäre natürlich, wenn der äominikanische Partner schon vorher vieles bzw. alles geklärt hat. Dazu benötigt er/sie aber äie Unterlagen des deutschen Partners (Ehefähigkeitszeugnis, internationale Geburtsurkunde). Das Ehefähigkeitszeugnis muss ins spanische übersetzt sein, die Geburtsurkunde nur äann, wenn der äominikansiche Standesbeamte mit der internationalen „nicht zurecht“ kommt. Es ist dann von Vorteil, wenn man nicht so viel Zeit zur Verfügung hat. In diesem Fall kann man die Papiere per UPS oder ähnlichem in die Dominikanische Republik versenden.

     

Wenn man am nächsten Werktag seine Heiratsurkunden „Acta de Matrimonio in Extensa o Literal“ (Vollständige oder wörtliche Heiratsurkunde) und „Extracto de Acta“ (Urkundenauszug) erhält, kann man die zweite Hürde angehen, wenn man seine(n) Frau/Mann gleich mit nach Deutschland mitnehmen möchte. Das Visa. Auch dies kann man alles innerhalb von 2 Wochen erledigen. Doch dazu sollte man vorher mit seinem Sachbearbeiter in der zuständigen Ausländerbehörde sprechen. Denn wenn dieser bereit ist, den Antrag auch nach Faxeingang zu bearbeiten, kann man innerhalb von 2 Tagen ein Visa erhalten. Doch dazu muss man nach Santo Domingo. Zuerst muss man seine Urkunden in der Junta de Electroral (JCE) beglaubigen lassen. Entweder macht man es typisch dominikanisch, setzt sich in die Schlange vor der Junta und hofft, das man an diesem Tag noch drankommt. Oder man nimmt sich einen „Adbogado de Calle“, das sind „Anwälte“ die sich um die Junta herum aufhalten. Diese bieten ihre Dienste an und siehe da - nach ca. 20-40 Minuten erhält man seine beglaubigten Papiere. Natürlich für einen keinen Aufpreis und „Aufwandsentschädigung“.
 
Wenn man diese Papiere hat, nimmt man am besten den Anwalt mit, fährt zu einer anderen Stelle, an der man diverse Marken kaufen muss (habe leider vergessen wie die Stelle heißt) und fährt dann weiter in die Cancilleria. Auch dort ist das gleiche Spiel wie in der Junta. Dort sitzen viele Dominikaner und warten mit einer stoischen Ruhe darauf, bis sie an der Reihe sind und der „Anwalt“ hat auch dort Kontakte, die er spielen lässt und ca. eine halbe Stunde später hat man seine benötigten Papiere. Wenn man alle Papiere hat, braucht man noch einen Übersetzer in Santo Domingo, der einem die ganzen Unterlagen ins deutsche übersetzt. Empfehlen kann ich da das IA von Hr. Noltenmeier in der Zona Colonial.

 

Am nächsten Tag kann man dann endlich in die deutsche Botschaft fahren. Entweder füllt man dort den „Antrag auf Erteilung einer Aufentaltsgenehmigung“ aus und gibt diesen mit all den anderen Papieren ab. (Man kann sich den Antrag auch auf der Homepage des Auswärtigen Amtes herunterladen.) Das heißt im Klartext: Man benötigt für die die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung zum in Deutschland lebenden Ehepartner folgendes:

Zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare mit zwei Passfotos

Original und zwei Kopien des gültigen Reisepasses des Antragstellers

Original und zwei Kopien der Geburtsurkunde des Antragstellers mit deutscher Übersetzung. Die Urkunde muss von der Obersten dominikanischen Wahlbehörde (JCE) und dem dominikanischem Außenministerium (Cancilleria) vorbeglaubigt sein.
 
Original und zwei Kopien der Heiratsurkunde des Antragstellers mit deutscher Übersetzung. Die Urkunde muss von der Obersten dominikanischen Wahlbehörde (JCE) und dem dominikanischem Außenministerium (Cancilleria) vorbeglaubigt sein.
Zwei Kopien des Reisepasses des in Deutschland lebenden Ehegatten  

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.

Anträge werden montags – freitags (außer an Feiertagen) von 8.00 bis 11.30 entgegen genommen.

Das kursiv geschriebene ist ein Auszug vom Merkblatt der deutschen Botschaft in Santo Domingo. Weitere Dokumente könnten u. a. polizeiliches Führungszeugnis (Certificado de no antecedentes policiales) sein.
  Wenn die Mitarbeiter in der Botschaft dem Antrag zustimmen, faxen sie die Papiere nach Deutschland an die Ausländerbehörde. Diese wiederum können sie bearbeiten und zurückfaxen. In diesem Falle ist die Zeitverschiebung positiv, denn wenn der/die Sachbearbeiter/in in den Feierabend geht, ist es 10.00 Uhr morgens in Santo Domingo. Also geht man ein zweites Mal in die Botschaft und erhält eventuell das Visa für seinen Partner. Ach so, die Botschaft verlangt für die „Faxerei“ 20 „Aufwandsentschädigung“. Das macht aber nichts, da man vorher eh schon ein Vielfaches ausgegeben hat.

 

     

Wenn man das Visa in der Tasche bzw. im Pass des Partners hat, kann man sich um einen Flug kümmern. Natürlich kann man sich schon vorher ein Ticket kaufen, sollte aber aus irgendeinem Grund etwas „verrutschen“ hat man bis zu 1000 in den Sand gesetzt. Einen Flug kann man natürlich schon vorher reservieren lassen, doch wenn man das Visa hat, kann man es sich kaufen. Und dann am Tag des Abfluges mit seinem Ehepartner nach Deutschland fliegen.
 
Hier ein kurzer Abriss unseres Aufenthaltes zur Heirat: 

Donnerstag: Ankunft
Freitag: Standesamt
Samstag: Heirat
Sonntag: Entspannen
Montag: Standesamt
Dienstag: Santo Domingo – Junta und Cancilleria
Mittwoch: Botschaft - nicht alle Papiere gehabt = 1 Tag verloren
Donnerstag: Botschaft - alle Papiere abgegeben
Freitag: Botschaft – Visa erhalten, danach Flug gekauft. 

Also es ist möglich innerhalb einer Woche zu heiraten, Visa erlangen und Flug buchen. Aber eines sei hier ganz klar gesagt: Es ist eine verdammt stressige Zeit, die einiges an Nerven kostet. Im Grunde genommen könnten wir ein Buch über einen kurzen (2 Wochen) Besuch in der Dominikanischen Republik schreiben.

In Deutschland angekommen sollte man seinen Ehepartner bei seiner Krankenkasse anmelden und auch auf seinem Einwohnermeldeamt melden. Man geht dann auf das Standesamt und lässt sich ein Familienbuch anlegen. Anschließend lässt man sich die Lohnsteuerkarte ändern. Beim nächsten Besuch auf dem Ausländeramt beantragt man eine Aufenthaltsgenehmigung und bringt in diesem Zuge seiner Sachbearbeiterin einen Blumenstrauß mit, denn ohne ihre Hilfe müsste man ca. 6 – 8 Wochen auf das Visa des Partners warten. Zu guter letzt schickt man seinen Partner in einen Deutschkurs, falls der Partner der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Aber mittlerweile gibt es ja zum Glück den Integrationskurs. 

Das zuvor Geschriebene fand Ende August / Anfang September 2003 statt. Es kann sein, das sich zwischenzeitlich etwas geändert hat, doch ich habe alles geschrieben nach meinem besten Wissen und Gewissen.